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Ereignis auf der Berlin - Görlitzer Eisenbahn:
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geschrieben von: Joe am 22.02.2016, 14:16 Uhr, (aus sicherer Quelle)
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22.05.1896: Aus dem Amtsblatt: Fahrpreisermäßigungen für blöde Kinder auf Eisenbahnen.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 125.
Fahrpreisermäßigungen für blöde Kinder auf Eisenbahnen.
Nach einem Erlass des Ministers ... erhält die im deutschen Eisenbahn-Personen und Gepäcktarif ... unter B. 1c. enthaltene Vorschrift ... folgenden Wortlaut:
„Unbemittelten Zöglingen der öffentlichen Blinden- und Taubstummenanstalten, sowie unbemittelten Pfleglingen der öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten für epileptische Kranke, endlich unbemittelten blöden Kindern, welche zur Pflege und Erziehung in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten für Blöde untergebracht sind oder untergebracht werden sollen, für Urlaubsreisen zum Besuch ihrer Angehörigen oder zum Zwecke der erstmaligen Verbringung in eine der genannten Anstalten.“
Hiernach genießen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 23. März d. Js. auf den Königlichen Staatsbahnen auch unbemittelte blöde Kinder als Pfleglinge öffentlicher Heil- und Pflegeanstalten für Blöde die Fahrpreisermäßigung (Militärfahrpreis) zur Fahrt in der III. Klasse aller Züge gegen Vorzeigung einer Empfehlung des Vorstandes der Anstalt.
Die gleiche Ermäßigung wird auch bei nothwendiger Begleitung einem Begleiter gewährt.
Oeffentliche Anstalten dieser Art bestehen z. Zt. nur in Dalldorf bei Berlin, in Berlin, in Elberfeld, in Lübben und in Marsberg.
Potsdam, den 22. Mai 1896. Der Regierungs-Präsident.
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Quelle: Fachliteratur , Zitat aus: Preußische Regierung, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin., 1811-191, Stück 22. / Den 29. Mai 1896 / Seite 251
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22.05.1896 | Benutzeranmeldung | 0 Kommentare |
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